::Verhandlungsbericht Gemeinderat Sternenberg 12/ 2004::

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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Sternenberg

Vermessung, Bauwesen und Liegenschaften
Im Zuge der Durchführung der amtlichen Vermessung "AV93" sollen inskünftig auch Höheninformationen in den vorhandenen Datenbestand aufgenommen und durch das Grundbuchgeometerbüro TBB Ingenieure AG, Elgg, bewirtschaftet werden. Der Datenbezug erfolgt im Jahr 2006 über die Abteilung Vermessung des ARV bei "swisstopo", der Nachfolgeorganisation der Landestopografie des Bundes. Für die zu erwartenden Kosten hat der Gemeinderat einen Kredit von 1'700 Franken bewilligt.

Mit der Durchführung der amtlichen Vermessung "AV93" in den Sternenberger Teilgebieten der Melioration Wila wird die K+P Geoinfo AG, Wattwil, beauftragt; dieses Grundbuchgeometerbüro hat im durchgeführten Submissionsverfahren die günstigste Offerte eingereicht. Für die Ausführung dieser Arbeiten wurde im Rahmen des Budgets zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von 35'000 Franken bewilligt.

In diesen Tagen lässt der Gemeinderat ein Informationsblatt verteilen, welches auf Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und der Bauverfahrensverordnung aufmerksam macht. Damit sollen LiegenschaftenbesitzerInnen dahingehend sensibilisiert werden, dass bauliche Tätigkeiten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer baurechtlichen Bewilligung bedürfen. Der Gemeinderat stellte in der Vergangenheit wieder vermehrt fest, dass Bauten unbewilligt erstellt werden.

Die Aufzugskontrolle der Stadt Winterthur hat per Ende 2004 allen angeschlossenen Gemeinden die Verträge über die Durchführung der Aufzugskontrolle gekündigt. Mit dem in Hettlingen ansässigen, privaten Fachinspektorat für Aufzugsanlagen Winterthur, FAWI, ist ein neuer Vertrag abgeschlossen worden, so dass die Aufsicht über die (einzige) Aufzugsanlage in der Gemeinde weiterhin gewährleistet ist.

Hansruedi Schnurrenberger, Oberdürnten, ist im ordentlichen Verfahren unter Auflagen und Bedingungen eine Bewilligung für den Um- und Anbau seiner Liegenschaft in der Gipsegg erteilt worden. Im Anzeigeverfahren hat sich der Gemeinderat den Einbau einer verglasten Balkontüre, an Stelle des bisherigen, undicht gewordenen Tores im Mehrzweckraum oberhalb der Feuerwehrfahrzeuggarage Rossweid, bewilligt. Mit dieser baulichen Massnahme wird nebst einer verbesserten Wärmedämmung auch die natürliche Belichtung dieses Raumes markant verbessert. Die Arbeiten sind durch die Talschreinerei Furrer GmbH gleichzeitig mit dem Einbau der Isolierverglasung im Wohnteil der gleichen Liegenschaft ausgeführt worden.

Wasserleitungsersatz
Für die Ausarbeitung des Bauprojektes für den Ersatz der Wasserleitung im Bereich Dorf Sternenberg ist im Rahmen des Budgets ein Kredit von 19'000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung 2005 bewilligt worden. Der Projektierungsauftrag ist dem Ing.büro Hetzer, Jäckli und Partner, Egg, erteilt worden. Der Ersatz dieser Leitung ist dringend notwendig; in den vergangenen Jahren mussten in diesem, für die Wasserversorgung der gesamten Gemeinde Sternenberg sowie der Baumer Aussenwacht Schindlet enorm wichtigen Abschnitt wiederholt Leitungsbrüche repariert werden. Der Zeitpunkt für die Realisierung dieser Leitungserneuerung wird durch das Verkabelungsprojekt der EKZ und das Vorhaben des kantonalen Tiefbauamtes, diesen Strassenabschnitt teilweise zu erneuern, wesentlich mitbestimmt. Durch die rechtzeitige Koordination der anstehenden Arbeiten können die Kosten für alle beteiligten Bauträger gesenkt und die, mit den Bauarbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten für die Anstösser zeitlich konzentriert werden. Die Ausführung der jeweiligen Bauarbeiten ist für dieses Jahr vorgesehen.

Finanzen
Die vom eingesetzten Willensvollstrecker und Nachlassverwalter erstellte Abrechnung über die Erbschaft Hanna Bickel ist durch den Gemeinderat abgenommen worden. Im Sinne der testamentarischen Bestimmungen und der gesetzlichen Vorgaben wird für die geerbten Vermögenswerte innerhalb der Gemeinderechnung ein separat geführter Fonds eröffnet. Damit sich der Gemeinderat ein Bild darüber machen kann, wofür die SternenbergerInnen diese finanziellen Mittel bevorzugterweise einsetzen würden, macht er mittels Flugblatt eine entsprechende Bevölkerungsumfrage. Für die Wunschäusserungen sind die testamentarischen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten; die diesbezüglich massgebenden Entscheide obliegen letztendlich der Gemeindevorsteherschaft.

Die von der Steuersekretärin erstellten Abrechnungen über die Staats- und Gemeindesteuern 2004, die Quellensteuern, sowie die pauschalen Steueranrechnungen und die aktiven bzw. passiven Steuerausscheidungen des gleichen Jahres sind vom Gemeinderat abgenommen und zu Handen der Rechnungsprüfungskommission verabschiedet worden. Die einfachen Staatssteuern liegen mit 488'000 Franken deutlich über der für das Budget angenommenen Grösse von 410'000 Franken.

Sternenberg, 04.02.2005-rg

S. Rüegg, Gemeindeschreiber