::Verhandlungsbericht Gemeinderat Sternenberg 11/ 2004::

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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Sternenberg

Jungbürger "abgetaucht"

Alle drei Jahre werden die jeweils 18-, 19- und 20-jährigen SternenbergerInnen zu einem Jungbürgeranlass eingeladen. Jene zwei Drittel der jungen Erwachsenen, die der Einladung des Gemeinderates folgten, tauchten zusammen mit der Organisatorin, Gemeindepräsidentin Sabine Sieber, auf den Spuren des Wassers in den Winterthurer Untergrund ab und folgten mit fachkundiger Führung der Stadt Winterthur dem unterirdischen Lauf der Eulach, unterquerten das Neuwiesenquartier sowie den Hauptbahnhof und gelangten an der Technikumstrasse wieder ans Tageslicht. Oberirdisch war interessantes über den alten Sodbrunnen sowie die Judd- und andere Brunnen in der Altstadt sowie die Badekultur in der Stadt Winterthur in früheren Zeiten zu erfahren. Mit dem Apéro in Winterthurs höchst gelegener Bar "Roter Turm" ist der nachmittägliche Abgang in die Tiefe kompensiert und der Appetit auf den Znacht im heimischen "Sternen" angeregt worden.

Wasser-, Abwasser- und Abfalltarife für 2005

In diesen drei Bereichen müssen nach den geltenden kantonalen und kommunalen Gesetzen bzw. Verordnungen die gesamten Kosten jeweils durch entsprechende Gebühreneinnahmen gedeckt werden.

Im Bereich der Abfallentsorgung können die geltenden Tarife unverändert beibehalten werden; die erzielten Einnahmen aus den Grundgebühren und dem Verkauf von Abfallmarken ermöglichen eine ausgeglichene Abrechnung.

In den Bereichen Wasser und Abwasser müssen hingegen Erhöhungen vorgenommen werden. Im Rechnungsjahr 2005 gilt für Frischwasser neu ein Kubikmeterpreis von CHF 3.50 (bisher 3.20) und eine Grundgebühr von 200 Franken (bisher 170.--). Für Abwasser wird ein Zuschlag von 185 % erhoben; daraus ergibt sich ein Kubikmeterpreis von CHF 6.48 (bisher 6.40) bzw. eine Grundgebühr von 370 Franken (bisher 340.--). Die innerhalb der Gemeinderechnung geführte Spezialfinanzierung für die Wasserversorgung wird im neuen Rechnungsjahr mit einem bescheidenen Guthaben von rund viertausend Franken eröffnen. Die vorgesehenen Investitionen für die unumgängliche Erneuerung des Leitungsnetzes werden am Ende des Rechnungsjahres 2005, trotz der neuen Tarife, zu einer Unterdeckung von rund 65'000 Franken führen. Zusätzlicher Unterhalts- und Investitionsbedarf besteht in naher Zukunft auch für die Reservoire und Pumpwerke sowie den dazugehörenden Steuerungsanlagen für die Wasserbeschaffung und Verteilung.

Grosse Kosten wird die Wasserleitung im Bereich des Dorfes Sternenberg verursachen. Die Erneuerung dieses Leitungsabschnittes drängt sich für nächstes Jahr auf, weil das kantonale Tiefbauamt in diesem Abschnitt die Strasse erneuert und gleichzeitig die EKZ ihre Freileitungen durch erdverlegte Kabel ersetzt. Durch eine Koordination dieser Arbeiten können die Baukosten gesamthaft gesenkt werden, so dass letztendlich alle davon profitieren können.

Im Bereich Abwasser stehen weitere Schacht- und Leitungssanierungen an, damit der Fremdwasseranteil in der Kanalisation, den Pumpwerken und letztendlich in der Winterthurer Abwasserreinigungsanlage Hard reduziert werden kann. Die Massnahmen zur Reduktion des Fremdwasseranteils werden vom zuständigen Amt für Wasser, Energie und Luft der kantonalen Baudirektion per Verfügung verlangt. Davon betroffen ist nicht nur Sternenberg, auch die übrigen Tösstalgemeinden, die ihr Abwasser zur Klärung via Tösstalkanal und Pumpwerk Sennhof nach Winterthur in die ARA Hard leiten, müssen diesbezüglich aktiv werden.
Die finanzielle Situation in der Spezialfinanzierung Abwasser zeigt in den Grundzügen ein ähnliches Bild wie diejenige des Wassers: Das Rechnungsjahr 2005 wird mit einer Unterdeckung von 112'000 Franken eröffnen und gemäss Voranschlag steigt das Defizit bis zum Abschluss, trotz der neuen Tarife, auf 137'000 Franken an.

Bauten ohne Bewilligung

Der Gemeinderat stellt fest, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung ausgeführt werden. Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen an Gebäuden aber auch um Geländeveränderungen an Bachufern. Die Bewilligungspflicht für Bauten jeglicher Art ist im kantonalen Planungs- und Baugesetz definiert; das gleiche Gesetz enthält auch Strafnormen an welche sich der Gemeinderat zu halten hat. Denjenigen die beabsichtigen, an ihrem Grundeigentum Veränderungen baulicher Art vorzunehmen, wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung nach dem dafür vorgesehenen Bewilligungsverfahren zu erkundigen.

Feuerwehr Bauma-Sternenberg

Hauptmann Max Bosshard wird per Ende Jahr altershalber als Kommandant der Feuerwehr Bauma-Sternenberg zurücktreten, bleibt der Feuerwehrorganisation aber in der Funktion als Chef Ausbildung weiterhin erhalten. Leutnant Anton Nock, der zur Zeit den Kommandantenkurs absolviert, ist vom Gemeinderat Bauma zu seinem Nachfolger gewählt worden. Nach 30 geleisteten Dienstjahren wird auch Willi Furrer, Sternenberg, per Jahresende vom Feuerwehrdienst zurücktreten. Bis Ende 2000 leitete er als Leutnant den Zug Sternenberg, bevor er mit Wirkung ab 2001 zum Oberleutnant befördert und zum Kommandant-Stellvertreter gewählt worden ist. Der Gemeinderat dankt den beiden abtretenden Feuerwehr-Kaderleuten Max Bosshard und Willi Furrer ganz herzlich für die geleisteten Dienste und wünscht den Nachfolgern viel Genugtuung und Erfolg in ihren neuen Funktionen.

Im Weiteren hat der Gemeinderat

  • die beiden folgenden Baubewilligungen erteilt: Dan Dickerhof für den An-, Um- und Ausbau seiner Liegenschaft an der Hinterbergstrasse und an Brigitte Eckardt für die Erstellung einer Aussentreppe zum Keller ihrer Liegenschaft im Zapfen
  • in Folge bauen ohne Bewilligung eine Busse ausgesprochen
  • für 2005 die Gemeindeversammlungen auf den 24. Juni und den 9. Dezember fest gelegt und den 1. April bzw. den 30. September als Reservetermine vorgesehen
  • die Abrechnungen des Steueramtes über die Solländerungen und Restanzen der Steuerjahre 1998 bis 2003 genehmigt und zu Handen der Rechnungsprüfungskommission verabschiedet
  • Grundstückgewinnsteuern von 2600 Franken veranlagt
  • zur Verbesserung der Durchfahrtsverhältnisse auf der Hinterbergstrasse mit einem Liegenschaftenbesitzer eine Rückversetzung des Dachvorsprunges vereinbart
  • die Zeichnung einer Aktie der neu zu gründenden ZürichHOLZ AG beschlossen; diese Organisation unterstützt Waldbesitzer in der Vermarktung und Vermittlung des produzierten Holzes zu möglichst attraktiven Preisen

Sternenberg, 23.11.2004-rg

S. Rüegg, Gemeindeschreiber