| ::Verhandlungsbericht
Gemeinderat Sternenberg 7/ 2004::
>
Sie sind hier: Home >
Berichte
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Sternenberg
Charta Region Ost gegen die Forcierung von Ostanflügen
In der Sonntagspresse ist bekannt geworden, dass der Zürcher Regierungsrat mit dem Projekt "Relief" die Ostanflüge auf den Flughafen Kloten möglicherweise forcieren und so die Gemeinden im Süden des Flughafens von Fluglärm wieder gänzlich entlasten will. Unter der Federführung der Stadt Winterthur und Stadtrat Hans Hollenstein ist es innert kürzester Zeit gelungen, die betroffenen Gemeinden im Osten zusammen zu bringen und sich gegen dieses, in dieser Form fragwürdige und ungerechte Vorhaben zur Wehr zu setzen. Die Vertreter von 26 Zürcher, 30 Thurgauer und 11 St. Galler Gemeinden, darunter die Städte Winterthur, Illnau-Effretikon, Kloten, Frauenfeld und Wil unterzeichneten eine Charta zu Handen des Regierungsrates und verlangen darin, dass:
- keine Konzentration des Fluglärms im Osten erfolgen darf
- die Lasten des Flughafens solidarisch auf alle Gebiete im Umfeld des Flughafens zu verteilen sind und dass kein Gebiet davon ausgenommen werden darf.
Die Unterzeichner der Charta bekennen sich aber ebenso ausdrücklich zum Flughafen und dessen Bedeutung als auch zum laufenden Mediationsverfahren, welches zur Lösung der Problematik beitragen soll. In der Oeffentlichkeit wird unter Anderem mit Plakataktionen auf die Forderung "Forcierte Ostanflüge - NEIN" aufmerksam gemacht. Interessierte können Plakate kostenlos bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Der Gemeinderat Sternenberg hat die Charta mit unterzeichnet und unterstützt diese Kampagne.
Traberkrankheit bei Schaf und Ziege: Überwachungsprogramm des Bundesamtes für Veterinärwesen ab 1. Juli 2004
Zur Überwachung der Traberkrankheit - auch Scrapie oder Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE) genannt - führt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in Zusammenarbeit mit den Kantonen ab 1. Juli 2004 über den Zeitraum von einem Jahr Untersuchungen aller Schafe und Ziegen älter als 12 Monate durch, um zuverlässige Daten zum Vorkommen der Traberkrankheit in der Schweiz zu erhalten.
Die Erkrankung ist eng mit der vor allem bei Rindern auftretenden BSE (Rinderwahnsinn) verwandt. Da BSE nach Fütterungsversuchen mit infektiösem Hirnmaterial unter Versuchsbedingungen auch bei Schafen aufgetreten ist und dort im Muskelfleisch nachgewiesen werden konnte, muss davon ausgegangen werden, dass auch kleine Wiederkäuer ein Risiko für die Konsumenten darstellen können, wenn mit BSE-Erregern infiziertes Fleisch in die Nahrungskette von Mensch und Tier gelangt. Deshalb ist es wichtig, die für den Menschen bisher als nicht gefährlich eingestufte Traberkrankheit eindeutig von einer möglichen BSE-Infektion bei Schafen und Ziegen abzugrenzen.
Die Untersuchungen erfolgen im Rahmen der vorsorglichen Tierseuchenbekämpfung. Dabei sind Tierhalterinnen und Tierhalter gemäss Artikel 59 Absatz 2 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 verpflichtet, bei den Untersuchungen mitzuwirken.
Die Untersuchung umfasst die Beprobung einerseits der geschlachteten Tiere durch die Fleischkontrolle und andererseits der euthanasierten oder umgestandenen Tiere durch die regionalen Kadaversammelstellen (REKAS).
Die euthanasierten oder umgestandenen Tiere, die älter als 12 Monate sind, dürfen ab 1. Juli 2004 nicht mehr in den Gemeindesammelstellen entsorgt werden. Sie sind möglichst ohne Verzug in die verschiedenen regionalen Kadaversammelstellen (REKAS) des Kantons Zürich zu bringen. Eine Liste mit den Annahmestellen wurde allen Tierhalterinnen und Tierhaltern, den Kontrolltierärztinnen und Kontrolltierärzten sowie den Gemeinden im Kanton Zürich durch das Veterinäramt zugeschickt. Tiere, die in die REKAS gebracht werden, müssen von einem Begleitdokument für Klauentiere begleitet sein. Korrekt abgegebene Tiere werden vom Veterinäramt mit 50 Franken entschädigt.
Es ist wichtig, dass möglichst alle in Frage kommenden Tierkörper untersucht werden, um die vermutlich geringe Häufigkeit der Traberkrankheit in der Schweiz glaubhaft belegen und bestätigen zu können. Quelle: Veterinäramt Zürich
Erneute Verkehrsbehinderung mit zeitweiser Strassensperrung im Steinenbachtal, Abschnitt Tablat - Kellersacker
Das kantonale Tiefbauamt führt nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten an den Brükken im Talgarten und im Bränggen, ebenfalls auf Gemeindegebiet von Turbenthal und Wila, an der Staatsstrasse im Steinenbachtal Unterhaltsarbeiten aus. Nebst partiellen Verstärkungen des Strassenkoffers sind zur Hauptsache Belagsarbeiten vorgesehen. Während den Vorbereitungsarbeiten kann der Verkehr einstreifig aufrecht erhalten werden; für den Belagseinbau wird hingegen eine Vollsperrung der Strasse erfolgen und der Verkehr muss über Sternenberg bzw. Schmidrüti-Sitzberg umgeleitet werden. Nach heutigem Bauprogramm wird die Vollsperrung in der Zeit vom 23. bis 26. August 2004 erfolgen. Die Arbeiten werden am 5. Juli 2004 aufgenommen und dauern insgesamt rund acht Wochen. Die direkt betroffene Bevölkerung ist seitens des Kantons bereits mit einem Flugblatt über die bevorstehenden Bauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen informiert worden.
Die im kommunalen Strassenunterhaltsprogramm 2004 enthaltene Teilsanierung der Zapfenstrasse wird in Angriff genommen. Die erforderliche Stabilisierung des Strassenabschnittes erfolgt mit einem Betonriegel. Auf einer Länge von rund 20 Metern wird ein neuer Belag eingebaut und damit die Fahrbahn inskünftig nicht mehr unterspült wird erfolgt zusätzlich eine Verbesserung der Entwässerung. Mit der Ausführung der Arbeiten wird das Tiefbauunternehmen J. Bosshard beauftragt. Der dazu benötigte Kredit von 10'700 Franken ist zu Lasten des von der Gemeindeversammlung bewilligten Strassenunterhaltsprogrammes frei gegeben worden.
Imbisswagen im Gfell
Heinz Diggelmann, Steg, ist die Bewilligung erteilt worden, an Wochenenden im Gfell einen Imbisswagen zu betreiben. Damit soll eine Abgebotslücke geschlossen werden, die für Wanderer und Ausflügler seit der Schliessung des Restaurants besteht. Angeboten werden Grilladen, Pommes Frites und alkoholfreie Getränke. Der Imbisswagen wird nur bei gutem Wetter betrieben.
Im Weiteren hat der Gemeinderat - für die Nachführung des Gemeindearchives einen Kredit von 6'500 Franken frei gegeben und den entsprechenden Auftrag dem Archivservice Wickihalder erteilt.
- für die notwendig gewordene Auffrischung der Familienregister, welche gesamthaft dem zentral geführten Zivilstandsamt des Kreises Bauma übergeben worden sind, einen Kredit von 5'800 Franken bewilligt. Die ältesten Register gehen bis ins Jahr 1876 zurück.
- den Rücktritt von Marietta Furrer als nebenamtliche Friedhofgärtnerin entgegen nehmen müssen und die Stelle in der Folge zur Neubesetzung ausgeschrieben.
- der Schlussfassung der Vereinbarung für den Zivilschutz-Zweckverband Tösstal zugestimmt; über den Beitritt zu diesem noch zu gründenden Zweckverband wird letztendlich die Gemeindeversammlung entscheiden.
Sternenberg, 02.07.2004-rg
S. Rüegg, Gemeindeschreiber
|