::Verhandlungsbericht Gemeinderat Sternenberg 6/ 2004::

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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Sternenberg

Brückensperrung und Verkehrsbehinderung
Das kantonale Tiefbauamt führt im "Talgarten" und "Bränggen" an den Brücken über den Steinenbach Unterhaltsarbeiten aus. Die Instandsetzung der Talgartenbrücke ist in zwei Etappen vorgesehen, so dass der Verkehr mit einem Lichtsignal aufrecht erhalten werden kann. Im Bränggen muss die Brückenplatte ersetzt werden, was nach Zeitplan zwischen dem 24. Juni und dem 2. Juli zu einer Vollsperrung der Brücke führt. Witterungsbedingt kann sich diese Sperrung verschieben. Für Fussgänger und Radfahrer steht während dieser Zeit ein provisorischer Uebergang zur Verfügung; Motorfahrzeuge werden umgeleitet. Der Busbetrieb wird aufrecht erhalten, in dem zwei Fahrzeuge eingesetzt werden. Die betroffene Bevölkerung ist seitens des Kantons bereits mit einem Flugblatt über die bevorstehenden Bauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen informiert worden.

Finanzen
Der Zürcher Regierungsrat hat im Rahmen des Sanierungsprogrammes beschlossen, ab Mitte 2004 den BezügerInnen wirtschaftlicher Hilfe den Grundbedarf II auf des Minimum gemäss SKOS-Richtlinien zu reduzieren. Die Ansätze bewegen sich neu zwischen 46 und 100 Franken für Einzelpersonen bzw. 4-Personenhaushalte, was einer Halbierung der bisherigen Ansätze entspricht.

Im Weiteren hat der Gemeinderat

  • für die Sanierung einer Furt und der angrenzenden Schwellen im Rüsselbach, unterhalb des Tiefmoos, einen Kredit von 9'500.-- Franken zu Lasten der laufenden Rechnung bewilligt. Der ungehinderte Abfluss des Wassers ist nicht mehr gewährleistet und zudem dient diese Furt den Bewirtschaftern als Zufahrt zu Wiesland und Wald. Mit der Ausführung der Bauarbeiten ist der Baggerbetrieb Kurt Hasenfratz beauftragt worden.
  • in einem Fall Grundstückgewinnsteuern von netto 5'700 Franken veranlagt sowie verschiedenen Grundstückgewinnsteueraufschüben in Erbfällen zugestimmt.
  • die Einsprache eines Liegenschaftenbesitzers gegen die Verrechnung von Kehrichtgrundgebühren abgewiesen.


Sternenberg, 03.06.2004-rg


S. Rüegg, Gemeindeschreiber