::Verhandlungsbericht Gemeinderat Sternenberg 4 / 2003::

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Personelle Wechsel
Die langjährige Verwaltungsangestellte Karin Wagner hat sich entschlossen, sich vorerst aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und hat dem Gemeinderat die Kündigung eingereicht. Ihr Rücktritt wird sehr bedauert. Die Stelle ist zur Wiederbesetzung ausgeschrieben worden.
Ebenfalls zu einer Neubesetzung wird es in der Kirchenpflege kommen: Brigitte Rüegg hat beim Bezirksrat ihren Rücktritt als Kirchengutsverwalterin per Ende Jahr eingereicht. Für Aemter in der Kirchenpflege besteht laut Wahlgesetz kein Amtszwang; dem Rücktritt steht somit nichts im Wege. Der Gemeinderat hat eine Ersatzwahl angeordnet, welche grundsätzlich im Stillen Verfahren erfolgen kann.
Erstmals in der Geschichte der Jagdgesellschaft Sternenberg ist mit Esther Binder-Rüegg eine Frau aufgenommen worden. Sie hat die Jägerprüfung mit Erfolg bestanden und ist im Besitz des kantonalen Fähigkeitsausweises für Jagdpächter. Auch wenn die Jagd offensichtlich keine Männerdomäne mehr ist, wünscht der Gemeinderat der neuen Jägerin "Weidmanns Heil", denn von einem neuen Jägerinnengruss "Weidfraus Heil" ist bislang trotzdem nichts bekannt.

Werkleitungen
Die bestehende Abwasserleitung im Kohltobel wird in Richtung Hinter Tobel verlängert. Die EKZ heben in diesem Gebiet eine Masttrafostation auf und ersetzen Freileitungen durch erdverlegte Kabel. Für die Gemeinde ergibt sich die Möglichkeit, den Kabelgraben mit zu benutzten und darin, als Vorleistung für eine spätere abwassertechnische Sanierung der Liegenschaften im Hinter Tobel, eine Druckleitung zu verlegen. Für diese Arbeiten ist ein budgetierter Kredit von 25'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt worden.
Für den Ersatz der rund fünfzig Jahre alten Wasserleitung Hinterberg/Sunnebad hat der Gemeinderat den dazu notwendigen und im Voranschlag enthaltenen Kredit von 144'500 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Leitung ist reparaturanfällig geworden und kann stellenweise nur schwerlich unterhalten werden. Die Leitung verläuft zu nahe an bestehenden Gebäuden und ist bis zu vier Meter tief überdeckt. Das Projekt sieht vor, dass die neue Leitung, mit genügendem Abstand, unterhalb den bestehenden Liegenschaften verläuft; die unlängst sanierte Hinterbergstrasse muss so nicht aufgerissen werden. Für die Vergebung der anstehenden Arbeiten sind verschiedene Unternehmer zur Offertstellung eingeladen worden.

Liegenschaften
Die Schulpflege hat beschlossen, sich vom alten Schulhaus Gfell zu trennen. Der Gemeinderat hat die Uebernahme der Liegenschaft durch die Politische Gemeinde abgelehnt. Die Schulgemeinde wird nun an einer nächsten Gemeindeversammlung einen Antrag auf Verkauf der Liegenschaft an interessierte Dritte stellen.
Für die Sanierung der Ostfassade des Wohnhauses der landwirtschaftlichen Siedlung Steinshof hat die Gemeindeversammlung im Dezember 2002 einen Kredit von 50'000 Franken bewilligt. Die anstehenden Arbeiten sind vergeben worden und werden diesen Sommer ausgeführt. Die Sanierung der Liegenschaft ist danach abgeschlossen, bereits im Jahr zuvor sind die Nord- und die Westfassade sowie einzelne Innenbereiche saniert worden.

Im Weiteren hat der Gemeinderat:

  • Für eine bereits erstellte Baute die Bewilligung nachträglich erteilt und gleichzeitig den Bauherr mit einer Busse wegen bauens ohne Bewilligung bestraft.
  • Der Erbengemeinschaft E. Bosshard die Teilung ihres Grundstückes im Hinterberg bewilligt.
  • Ein Umbauvorhaben zurückgewiesen, das den geltenden Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung markant widersprochen hätte; dem später nachgereichten Ersatzprojekt konnte die Erteilung der Baubewilligung, als Vorentscheid ohne Drittwirkung, in Aussicht gestellt werden.
  • Den Bericht der Direktion der Justiz und des Innern, Abteilung Gemeindefinanzen, über die erfolgte Revision in der Gemeindeverwaltung abgenommen. Der Bericht bewertet die geleistete Arbeit positiv. Ebenfalls abgenommen worden ist der Bericht der Rechnungsprüfungskommission zu den, von der Gemeindeverwaltung erstellten Abrechnungen über die, auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes übernommenen Prämien. Die Abrechnung über die 2002 fakturierten Liegenschaftengebühren wurde ebenso abgenommen wie der Bericht der Abteilung Zivilstandswesen zur Abschlussrevision des Zivilstandsamtes vor dessen Uebergabe an Bauma. Auch dieser Bericht stellt der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus.
  • In zwei Fällen Anschlussgebührennachzahlungen von insgesamt 4600 Franken zu Gunsten der Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung verfügt. Solche Nachzahlungen werden fällig, wenn auf Grund baulicher Veränderungen der Gebäudeversicherungswert zunimmt.


Sternenberg, Juni 2003-rg
S. Rüegg, Gemeindeschreiber