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::Verhandlungsbericht Gemeinderat Sternenberg 4 / 2003::
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Personelle Wechsel
Die langjährige Verwaltungsangestellte Karin Wagner hat sich entschlossen,
sich vorerst aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen und hat dem Gemeinderat
die Kündigung eingereicht. Ihr Rücktritt wird sehr bedauert. Die
Stelle ist zur Wiederbesetzung ausgeschrieben worden.
Ebenfalls zu einer Neubesetzung
wird es in der Kirchenpflege kommen: Brigitte Rüegg hat beim Bezirksrat ihren Rücktritt als Kirchengutsverwalterin
per Ende Jahr eingereicht. Für Aemter in der Kirchenpflege besteht laut
Wahlgesetz kein Amtszwang; dem Rücktritt steht somit nichts im Wege. Der
Gemeinderat hat eine Ersatzwahl angeordnet, welche grundsätzlich im Stillen
Verfahren erfolgen kann.
Erstmals in der Geschichte der Jagdgesellschaft Sternenberg
ist mit Esther Binder-Rüegg eine Frau aufgenommen worden. Sie hat die Jägerprüfung
mit Erfolg bestanden und ist im Besitz des kantonalen Fähigkeitsausweises
für Jagdpächter. Auch wenn die Jagd offensichtlich keine Männerdomäne
mehr ist, wünscht der Gemeinderat der neuen Jägerin "Weidmanns
Heil", denn von einem neuen Jägerinnengruss "Weidfraus Heil" ist
bislang trotzdem nichts bekannt.
Werkleitungen
Die bestehende Abwasserleitung im Kohltobel wird in Richtung Hinter Tobel verlängert.
Die EKZ heben in diesem Gebiet eine Masttrafostation auf und ersetzen Freileitungen
durch erdverlegte Kabel. Für die Gemeinde ergibt sich die Möglichkeit,
den Kabelgraben mit zu benutzten und darin, als Vorleistung für eine spätere
abwassertechnische Sanierung der Liegenschaften im Hinter Tobel, eine Druckleitung
zu verlegen. Für diese Arbeiten ist ein budgetierter Kredit von 25'000
Franken zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt worden.
Für den Ersatz der rund fünfzig Jahre alten Wasserleitung Hinterberg/Sunnebad
hat der Gemeinderat den dazu notwendigen und im Voranschlag enthaltenen Kredit
von 144'500 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Leitung ist reparaturanfällig
geworden und kann stellenweise nur schwerlich unterhalten werden. Die Leitung
verläuft zu nahe an bestehenden Gebäuden und ist bis zu vier Meter
tief überdeckt. Das Projekt sieht vor, dass die neue Leitung, mit genügendem
Abstand, unterhalb den bestehenden Liegenschaften verläuft; die unlängst
sanierte Hinterbergstrasse muss so nicht aufgerissen werden. Für die Vergebung
der anstehenden Arbeiten sind verschiedene Unternehmer zur Offertstellung eingeladen
worden.
Liegenschaften
Die Schulpflege hat beschlossen, sich vom alten Schulhaus Gfell zu trennen.
Der Gemeinderat hat die Uebernahme der Liegenschaft durch die Politische
Gemeinde abgelehnt. Die Schulgemeinde wird nun an einer nächsten Gemeindeversammlung
einen Antrag auf Verkauf der Liegenschaft an interessierte Dritte stellen.
Für die Sanierung der Ostfassade des Wohnhauses der landwirtschaftlichen
Siedlung Steinshof hat die Gemeindeversammlung im Dezember 2002 einen Kredit
von 50'000 Franken bewilligt. Die anstehenden Arbeiten sind vergeben worden
und werden diesen Sommer ausgeführt. Die Sanierung der Liegenschaft ist
danach abgeschlossen, bereits im Jahr zuvor sind die Nord- und die Westfassade
sowie einzelne Innenbereiche saniert worden.
Im Weiteren hat der Gemeinderat:
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Für eine bereits erstellte Baute die Bewilligung nachträglich erteilt
und gleichzeitig den Bauherr mit einer Busse wegen bauens ohne Bewilligung
bestraft.
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Der Erbengemeinschaft E. Bosshard die Teilung ihres Grundstückes im Hinterberg
bewilligt.
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Ein Umbauvorhaben zurückgewiesen, das den geltenden Bestimmungen der Bau-
und Zonenordnung markant widersprochen hätte; dem später nachgereichten
Ersatzprojekt konnte die Erteilung der Baubewilligung, als Vorentscheid ohne
Drittwirkung, in Aussicht gestellt werden.
- Den Bericht der Direktion der Justiz und des Innern, Abteilung Gemeindefinanzen, über
die erfolgte Revision in der Gemeindeverwaltung abgenommen. Der Bericht bewertet
die geleistete Arbeit positiv. Ebenfalls abgenommen worden ist der Bericht
der Rechnungsprüfungskommission zu den, von der Gemeindeverwaltung erstellten
Abrechnungen über die, auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes übernommenen
Prämien. Die Abrechnung über die 2002 fakturierten Liegenschaftengebühren
wurde ebenso abgenommen wie der Bericht der Abteilung Zivilstandswesen zur
Abschlussrevision des Zivilstandsamtes vor dessen Uebergabe an Bauma. Auch
dieser Bericht stellt der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus.
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In zwei Fällen Anschlussgebührennachzahlungen von insgesamt 4600
Franken zu Gunsten der Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung verfügt. Solche
Nachzahlungen werden fällig, wenn auf Grund baulicher Veränderungen
der Gebäudeversicherungswert zunimmt.
Sternenberg, Juni 2003-rg
S. Rüegg, Gemeindeschreiber
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